Regelwerk

Verpackungsgesetz

Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung für alles, was verpackt in Verkehr gebracht wird.

CarteBlanche / Verpackungsgesetz

VerpackG · LUCIDRechtsstand 12. Oktober 2026

Grundlage
VerpackG · LUCID
Schwelle
Keine Schwelle
Sanktion
bis 200.000 €
Quelle
Zentrale Stelle Verpackungsregister
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall halbjährlich

Was verlangt wird

Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor dem ersten Inverkehrbringen, Systembeteiligung für verkaufsfähige Verpackungen und jährliche Datenmeldung an die Zentrale Stelle.

Was konkret zu tun ist

  • einmaligIm Verpackungsregister LUCID registrieren, vor dem ersten Inverkehrbringen und unter Angabe aller Markennamen.
  • einmaligSystembeteiligungsvertrag mit einem dualen System für systembeteiligungspflichtige Verpackungen schließen.
  • laufendGemeldete Mengen gegenüber dem dualen System und der Zentralen Stelle mengengleich melden.
  • jährlichJahresabschlussmeldung über die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen abgeben.
  • fristgebundenVollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai des Folgejahres hinterlegen, sobald 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier oder 30.000 kg Leichtverpackungen überschritten sind.

Zeitliche Stufen

Alle erfassten Unternehmen

  1. Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten

Keine Größenschwelle. Die Pflicht entsteht mit der ersten Verpackung, die in Verkehr gebracht wird.

Geprüfte Kriterien

  • Verpackte Ware in Deutschland

Für das eigene Unternehmen prüfen

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