- Grundlage
- VerpackG · LUCID
- Schwelle
- Keine Schwelle
- Sanktion
- bis 200.000 €
- Quelle
- Zentrale Stelle Verpackungsregister
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall halbjährlich
Was verlangt wird
Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor dem ersten Inverkehrbringen, Systembeteiligung für verkaufsfähige Verpackungen und jährliche Datenmeldung an die Zentrale Stelle.
Was konkret zu tun ist
- einmaligIm Verpackungsregister LUCID registrieren, vor dem ersten Inverkehrbringen und unter Angabe aller Markennamen.
- einmaligSystembeteiligungsvertrag mit einem dualen System für systembeteiligungspflichtige Verpackungen schließen.
- laufendGemeldete Mengen gegenüber dem dualen System und der Zentralen Stelle mengengleich melden.
- jährlichJahresabschlussmeldung über die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen abgeben.
- fristgebundenVollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai des Folgejahres hinterlegen, sobald 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier oder 30.000 kg Leichtverpackungen überschritten sind.
Zeitliche Stufen
Alle erfassten Unternehmen
- Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten
Keine Größenschwelle. Die Pflicht entsteht mit der ersten Verpackung, die in Verkehr gebracht wird.
Geprüfte Kriterien
- Verpackte Ware in Deutschland
Für das eigene Unternehmen prüfen
Rechtsstand 12. Oktober 2026Alle neun Regelwerke