Eine Übersicht über Regulierung ist nur so viel wert wie ihre Pflege. Deshalb ist jede Änderung an der Datengrundlage hier nachlesbar, mit Fassungsnummer, Datum, betroffenem Regelwerk und, wo es um eine Rechtsänderung geht, mit der Fundstelle. Dieselben Einträge liegen maschinenlesbar in der Datendatei und werden daraus als CHANGELOG.md erzeugt.
Fassungen
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Geplant
Was noch nicht abgebildet ist und auf der Liste steht:
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Wie gepflegt wird
Schwellenwerte und Fristen stehen nicht im Quelltext der Seite, sondern in einer versionierten Datendatei. Eine Änderung durchläuft immer dieselben fünf Schritte:
- Die Fundstelle wird geprüft und mit Datum vermerkt.
- Der Wert wird in der Datendatei geändert, nicht im Seitencode.
- Die Testsuite läuft; sie prüft jede Schwelle an ihrem Grenzwert und die fünf Beispielprofile gegen ihr erwartetes Ergebnis.
- Der Eintrag wird in den Verlauf aufgenommen, mit Art, Regelwerk und Fundstelle.
- Die Fassungsnummer steigt: letzte Stelle bei Textänderungen, mittlere bei neuen Feldern, erste bei einer Änderung, die bestehende Ergebnisse verschiebt.
Dadurch ist eine Rechtsänderung ein datierter Eintrag mit Beleg und keine stille Korrektur. Wer ein älteres Ergebnis in der Hand hat, kann an der Fassungsnummer ablesen, gegen welchen Stand gerechnet wurde. Die Nummer steht auf jedem Prüfprotokoll.
Prüfintervalle
Nicht jedes Regelwerk bewegt sich gleich schnell. Die vier, die derzeit im Umbau sind, also KI-Verordnung, Entwaldungsverordnung, CSRD und CSDDD, werden monatlich gegen ihre Quelle geprüft. Das NIS2-Umsetzungsgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz quartalsweise, die drei stabilen halbjährlich. Welches Intervall für welche Quelle gilt und wann sie zuletzt geprüft wurde, steht im Quellenverzeichnis.
Rechtsstand 12. Oktober 2026Zur Methodik