Methodik

Rechenweg und Quellen

Wie die Prüfung von den Eckdaten zu einem Geltungsbeginn kommt, was sie bewusst nicht abbildet und auf welche Fundstellen jede einzelne Angabe zurückgeht.

CarteBlanche / Methodik

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Die Prüfung beantwortet eine einzige Frage: Welches der neun erfassten Regelwerke greift für ein Unternehmen mit bestimmten Eckdaten, und ab wann. Dieser Abschnitt legt offen, wie sie dabei rechnet, was sie bewusst nicht abbildet und worauf jede Angabe zurückgeht.

Vier Schritte von den Eckdaten zum Datum

Jedes Regelwerk durchläuft dieselbe Reihenfolge. Im Detailblatt der Prüfung ist für jedes einzelne Kriterium sichtbar, welcher Wert eingesetzt wurde und ob er erfüllt ist.

Schritt 01

Anwendungsbereich

Zuerst die sachliche Frage: Werden Verpackungen in Verkehr gebracht, gibt es ein digitales Verbraucherangebot, fällt der Betrieb unter eine Anlage des BSIG, werden Rohstoffe nach Anhang I der Entwaldungsverordnung gehandelt.

Schritt 02

Größenkriterium

Danach die quantitative Prüfung gegen Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme, in der Verknüpfung, die das jeweilige Gesetz vorsieht, also teils kumulativ und teils alternativ.

Schritt 03

Zeitpunkt

Aus Anwendungsbereich und Größenklasse folgt der Geltungsbeginn. Mehrstufige Regelwerke wie die KI-Verordnung erhalten eine eigene Stufe je Pflichtenkreis.

Schritt 04

Abstand

Wird eine Schwelle verfehlt, wird die Differenz ausgewiesen, statt nur „nicht betroffen“ auszugeben. Das macht sichtbar, wann die Vorbereitung beginnen sollte.

Warum zwei Beschäftigtenzahlen abgefragt werden

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zählt nach § 1 Abs. 1 LkSG Beschäftigte im Inland, die europäischen Regelwerke stellen dagegen auf die Gruppe insgesamt ab. Ein Konzern mit 7.800 Beschäftigten, davon 4.100 in Deutschland, fällt deshalb unter die CSDDD, aber nicht unter dieselbe Zählweise wie ein rein inländisches Unternehmen gleicher Größe. Eine einzige Kopfzahl würde hier ein falsches Ergebnis liefern.

Warum nach der Branche statt nach der Anlage gefragt wird

Ob ein Betrieb unter das BSIG fällt, entscheidet sich an den Anlagen 1 und 2 des Gesetzes. Diese Zuordnung kennt kaum jemand auswendig. Die Prüfung fragt deshalb nach dem Geschäftsfeld und leitet die Anlage aus einem Katalog von einundzwanzig Einträgen ab. Welcher Eintrag zu welcher Anlage führt, steht offen in der Datendatei.

Was die Prüfung nicht leistet

Das Modell bildet die Regelschwellen ab, nicht den Einzelfall. Diese Abgrenzung ist keine Floskel, sondern der Grund, warum die Ausgabe eine Orientierung und keine Rechtsauskunft ist. Nicht abgebildet sind insbesondere:

  • Konzernzurechnung und Zurechnung über verbundene Unternehmen, einschließlich Befreiungen für einbezogene Tochtergesellschaften,
  • Sonderregeln für Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen,
  • sektorspezifische Abweichungen und Spezialgesetze, die neben die erfassten Regelwerke treten,
  • Übergangs-, Bestands- und Härtefallregelungen sowie behördliche Einzelfallentscheidungen,
  • laufende nationale Umsetzungsverfahren, deren Ergebnis zum Rechtsstand noch offen war.

Maßgeblich sind allein die Gesetzestexte in der jeweils geltenden Fassung. Zum Rechtsstand waren das deutsche Umsetzungsgesetz zur CSRD und die angekündigte Ablösung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch ein Umsetzungsgesetz zur CSDDD nicht abgeschlossen. Die rechtlichen Grenzen des Angebots stehen im Haftungsausschluss.

Datengrundlage

Schwellenwerte und Fristen stehen nicht im Quelltext der Oberfläche, sondern in einer versionierten Datendatei, die beim Laden abgerufen wird. Jede Rechtsänderung ist damit ein datierter Eintrag mit Fundstelle statt einer stillen Korrektur im Code, nachzulesen im Änderungsverlauf. Eine Testsuite prüft jede Schwelle an ihrem Grenzwert, also je einen Wert darunter und einen darauf, und zusätzlich die fünf Beispielprofile gegen ihr erwartetes Ergebnis.

Dieselbe Datei trägt die konkreten Pflichten je Regelwerk, unterschieden nach einmalig, laufend, jährlich und fristgebunden, sowie zu jeder Quelle den Tag der letzten Prüfung und das vorgesehene Prüfintervall. Die Sprachebene liegt daneben: Die Datengrundlage selbst ist sprachneutral, die englischen Beschriftungen stehen in einer eigenen Datei, deren Vollständigkeit die Testsuite Stück für Stück gegen die deutsche prüft.

Dateien regelwerke.v1.json· schema.json· CHANGELOG.md· README.md· engine.mjs· i18n.en.json

Woher die Daten stammen

Jede Angabe im Modell ist auf eine öffentlich abrufbare Quelle zurückgeführt. Behörden und Kammern zuerst, Fachbeiträge nur dort, wo zum Rechtsstand keine amtliche Zusammenfassung vorlag. Gesetzes- und Verordnungstexte selbst sind amtliche Werke und nach § 5 UrhG gemeinfrei.

Zu jeder Quelle steht, wann sie zuletzt geprüft wurde und in welchem Abstand sie erneut geprüft wird. Die vier Regelwerke, die derzeit im Umbau sind, werden monatlich geprüft, die übrigen quartalsweise oder halbjährlich.

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Stand dieser Seite: 13. Oktober 2026Zurück zur Prüfung