Regelwerk

NIS2-Umsetzungsgesetz

Risikomanagement, Registrierung beim BSI und eine dreistufige Meldekette bei erheblichen Vorfällen.

CarteBlanche / NIS2-Umsetzungsgesetz

NIS2UmsuCG · BSIGRechtsstand 12. Oktober 2026

Grundlage
NIS2UmsuCG · BSIG
Schwelle
ab 50 Beschäftigten im Sektor
Sanktion
bis 10 Mio. € oder 2 % des Umsatzes
Quelle
BSI zur NIS-2-Umsetzung
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall quartalsweise

Was verlangt wird

Risikomanagement nach § 30 BSIG, Registrierung beim BSI, Meldekette nach 24 Stunden, 72 Stunden und 30 Tagen, Schulung und persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG.

Was konkret zu tun ist

  • fristgebundenBeim BSI registrieren, binnen drei Monaten ab Erfüllung der Einrichtungsvoraussetzungen.
  • einmaligRisikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen: Risikoanalyse, Vorfallsbehandlung, Betriebskontinuität, Lieferkettensicherheit, Kryptografie, Zugriffskontrolle und Mehr-Faktor-Authentifizierung.
  • fristgebundenMeldekette einhalten: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Bestätigungsmeldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der Bestätigungsmeldung.
  • laufendGeschäftsleitung überwacht die Umsetzung, nimmt regelmäßig an Schulungen teil und haftet nach § 38 BSIG persönlich.
  • laufendNachweise über die Umsetzung auf Verlangen des BSI vorlegen.

Zeitliche Stufen

Besonders wichtige Einrichtung

  1. Inkrafttreten des NIS2UmsuCG
  2. Ende der Registrierungsfrist beim BSI

Die Registrierungsfrist beim BSI lief am 06.03.2026 ab. Übergangsfristen sieht das Gesetz nicht vor.

Wichtige Einrichtung

  1. Inkrafttreten des NIS2UmsuCG
  2. Ende der Registrierungsfrist beim BSI

Die Registrierungsfrist beim BSI lief am 06.03.2026 ab. Übergangsfristen sieht das Gesetz nicht vor.

Geprüfte Kriterien

  • Sektor nach Anlage 1 oder 2
  • Größenkriterium

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