- Grundlage
- NIS2UmsuCG · BSIG
- Schwelle
- ab 50 Beschäftigten im Sektor
- Sanktion
- bis 10 Mio. € oder 2 % des Umsatzes
- Quelle
- BSI zur NIS-2-Umsetzung
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall quartalsweise
Was verlangt wird
Risikomanagement nach § 30 BSIG, Registrierung beim BSI, Meldekette nach 24 Stunden, 72 Stunden und 30 Tagen, Schulung und persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG.
Was konkret zu tun ist
- fristgebundenBeim BSI registrieren, binnen drei Monaten ab Erfüllung der Einrichtungsvoraussetzungen.
- einmaligRisikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen: Risikoanalyse, Vorfallsbehandlung, Betriebskontinuität, Lieferkettensicherheit, Kryptografie, Zugriffskontrolle und Mehr-Faktor-Authentifizierung.
- fristgebundenMeldekette einhalten: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Bestätigungsmeldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der Bestätigungsmeldung.
- laufendGeschäftsleitung überwacht die Umsetzung, nimmt regelmäßig an Schulungen teil und haftet nach § 38 BSIG persönlich.
- laufendNachweise über die Umsetzung auf Verlangen des BSI vorlegen.
Zeitliche Stufen
Besonders wichtige Einrichtung
- Inkrafttreten des NIS2UmsuCG
- Ende der Registrierungsfrist beim BSI
Die Registrierungsfrist beim BSI lief am 06.03.2026 ab. Übergangsfristen sieht das Gesetz nicht vor.
Wichtige Einrichtung
- Inkrafttreten des NIS2UmsuCG
- Ende der Registrierungsfrist beim BSI
Die Registrierungsfrist beim BSI lief am 06.03.2026 ab. Übergangsfristen sieht das Gesetz nicht vor.
Geprüfte Kriterien
- Sektor nach Anlage 1 oder 2
- Größenkriterium
Für das eigene Unternehmen prüfen
Rechtsstand 12. Oktober 2026Alle neun Regelwerke