Regelwerk

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS im Lagebericht, geprüft, mit doppelter Wesentlichkeitsanalyse.

CarteBlanche / Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD nach Omnibus IRechtsstand 12. Oktober 2026

Grundlage
CSRD nach Omnibus I
Schwelle
über 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. €
Sanktion
bilanzrechtliche Sanktionen
Quelle
Omnibus-Update zu CSRD und CSDDD
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall monatlich

Was verlangt wird

Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht nach den ESRS, mit doppelter Wesentlichkeitsanalyse, Angaben zur Wertschöpfungskette und externer Prüfung.

Was konkret zu tun ist

  • einmaligDoppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen und das Vorgehen nachvollziehbar dokumentieren.
  • einmaligDatenerhebung für die ESRS-Datenpunkte im eigenen Unternehmen und in der Wertschöpfungskette aufsetzen.
  • jährlichNachhaltigkeitsbericht als eigenen Abschnitt des Lageberichts erstellen.
  • jährlichBericht im einheitlichen elektronischen Berichtsformat auszeichnen und offenlegen.
  • jährlichExterne Prüfung mit begrenzter Sicherheit beauftragen.

Zeitliche Stufen

Kapitalmarktorientiert, bereits erfasst

  1. Berichtspflicht für große kapitalmarktorientierte Unternehmen

Als großes kapitalmarktorientiertes Unternehmen bereits berichtspflichtig, unabhängig von den angehobenen Omnibus-Schwellen.

Alle erfassten Unternehmen

  1. Erstes Berichtsjahr
  2. Erster Bericht

Das deutsche Umsetzungsgesetz stand zum Rechtsstand noch aus. Omnibus I hat die Schwelle auf über 1.000 Beschäftigte und über 450 Mio. € Umsatz angehoben.

Geprüfte Kriterien

  • Haftungsbeschränkte Rechtsform
  • Beschäftigte über 1.000
  • Umsatz über 450 Mio. €
  • Kapitalmarktorientiert

Für das eigene Unternehmen prüfen

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