- Grundlage
- CSRD nach Omnibus I
- Schwelle
- über 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. €
- Sanktion
- bilanzrechtliche Sanktionen
- Quelle
- Omnibus-Update zu CSRD und CSDDD
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall monatlich
Was verlangt wird
Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht nach den ESRS, mit doppelter Wesentlichkeitsanalyse, Angaben zur Wertschöpfungskette und externer Prüfung.
Was konkret zu tun ist
- einmaligDoppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen und das Vorgehen nachvollziehbar dokumentieren.
- einmaligDatenerhebung für die ESRS-Datenpunkte im eigenen Unternehmen und in der Wertschöpfungskette aufsetzen.
- jährlichNachhaltigkeitsbericht als eigenen Abschnitt des Lageberichts erstellen.
- jährlichBericht im einheitlichen elektronischen Berichtsformat auszeichnen und offenlegen.
- jährlichExterne Prüfung mit begrenzter Sicherheit beauftragen.
Zeitliche Stufen
Kapitalmarktorientiert, bereits erfasst
- Berichtspflicht für große kapitalmarktorientierte Unternehmen
Als großes kapitalmarktorientiertes Unternehmen bereits berichtspflichtig, unabhängig von den angehobenen Omnibus-Schwellen.
Alle erfassten Unternehmen
- Erstes Berichtsjahr
- Erster Bericht
Das deutsche Umsetzungsgesetz stand zum Rechtsstand noch aus. Omnibus I hat die Schwelle auf über 1.000 Beschäftigte und über 450 Mio. € Umsatz angehoben.
Geprüfte Kriterien
- Haftungsbeschränkte Rechtsform
- Beschäftigte über 1.000
- Umsatz über 450 Mio. €
- Kapitalmarktorientiert
Für das eigene Unternehmen prüfen
Rechtsstand 12. Oktober 2026Alle neun Regelwerke