Regelwerk

EU-Lieferkettenrichtlinie

Sorgfaltspflichten entlang der Aktivitätskette plus Klimaübergangsplan, ab 2029 anzuwenden.

CarteBlanche / EU-Lieferkettenrichtlinie

CSDDD nach Omnibus IRechtsstand 12. Oktober 2026

Grundlage
CSDDD nach Omnibus I
Schwelle
über 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. €
Sanktion
nach nationalem Umsetzungsrecht
Quelle
IHK Bodensee-Oberschwaben zur CSDDD
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall monatlich

Was verlangt wird

Risikobasierte Sorgfaltspflichten entlang der Aktivitätskette, Abhilfe bei festgestellten Verstößen und ein Klimaübergangsplan nach dem Pariser Abkommen.

Was konkret zu tun ist

  • einmaligSorgfaltspflichten in die Unternehmenspolitik und in das Risikomanagement einbetten.
  • laufendTatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen in der Aktivitätskette ermitteln und bewerten.
  • laufendAuswirkungen verhindern, abmildern oder beenden und erforderlichenfalls Abhilfe leisten.
  • einmaligBeschwerdeverfahren und Meldemechanismus für Betroffene einrichten.
  • einmaligKlimaübergangsplan am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens ausrichten und umsetzen.
  • jährlichWirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüfen.

Zeitliche Stufen

Alle erfassten Unternehmen

  1. Umsetzung in nationales Recht
  2. Anwendung auf erfasste Unternehmen

Erste Berichte für das Geschäftsjahr 2030. Omnibus I hat die Schwelle von 1.000 auf 5.000 Beschäftigte und von 450 Mio. € auf 1,5 Mrd. € Umsatz angehoben.

Geprüfte Kriterien

  • Beschäftigte über 5.000
  • Umsatz über 1,5 Mrd. €

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