- Grundlage
- BFSG
- Schwelle
- Ausnahme unter 10 Beschäftigten
- Sanktion
- bis 100.000 €
- Quelle
- IHK Aachen zum BFSG
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall halbjährlich
Was verlangt wird
Verbrauchergerichtete digitale Angebote müssen barrierefrei sein, mit Erklärung zur Barrierefreiheit, Rückmeldemöglichkeit und Konformitätsangaben.
Was konkret zu tun ist
- einmaligVerbrauchergerichtete digitale Angebote auf die Anforderungen der BFSGV umstellen, Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549 mit WCAG 2.1 Stufe AA.
- einmaligErklärung zur Barrierefreiheit mit Angaben zur Konformität und zu bekannten Einschränkungen veröffentlichen.
- einmaligRückmeldemechanismus einrichten, über den Barrieren gemeldet werden können.
- laufendAllgemeine Geschäftsbedingungen, Produktinformationen und Supportleistungen barrierefrei bereitstellen.
- laufendVon der Marktüberwachungsbehörde festgestellte Mängel innerhalb der gesetzten Frist abstellen.
Zeitliche Stufen
Alle erfassten Unternehmen
- Geltungsbeginn
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte in Verkehr bringt, ist unabhängig von der Größe erfasst.
Geprüfte Kriterien
- Digitales Verbraucherangebot
- Keine Kleinstunternehmens-Ausnahme
Für das eigene Unternehmen prüfen
Rechtsstand 12. Oktober 2026Alle neun Regelwerke