Regelwerk

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheit für Onlineshops, Apps und Verbraucherendgeräte, mit Erklärung und Rückmeldeweg.

CarteBlanche / Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

BFSGRechtsstand 12. Oktober 2026

Grundlage
BFSG
Schwelle
Ausnahme unter 10 Beschäftigten
Sanktion
bis 100.000 €
Quelle
IHK Aachen zum BFSG
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall halbjährlich

Was verlangt wird

Verbrauchergerichtete digitale Angebote müssen barrierefrei sein, mit Erklärung zur Barrierefreiheit, Rückmeldemöglichkeit und Konformitätsangaben.

Was konkret zu tun ist

  • einmaligVerbrauchergerichtete digitale Angebote auf die Anforderungen der BFSGV umstellen, Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549 mit WCAG 2.1 Stufe AA.
  • einmaligErklärung zur Barrierefreiheit mit Angaben zur Konformität und zu bekannten Einschränkungen veröffentlichen.
  • einmaligRückmeldemechanismus einrichten, über den Barrieren gemeldet werden können.
  • laufendAllgemeine Geschäftsbedingungen, Produktinformationen und Supportleistungen barrierefrei bereitstellen.
  • laufendVon der Marktüberwachungsbehörde festgestellte Mängel innerhalb der gesetzten Frist abstellen.

Zeitliche Stufen

Alle erfassten Unternehmen

  1. Geltungsbeginn

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte in Verkehr bringt, ist unabhängig von der Größe erfasst.

Geprüfte Kriterien

  • Digitales Verbraucherangebot
  • Keine Kleinstunternehmens-Ausnahme

Für das eigene Unternehmen prüfen

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