- Grundlage
- VO (EU) 2024/1689
- Schwelle
- Keine Größenschwelle
- Sanktion
- bis 35 Mio. € oder 7 % des Umsatzes
- Quelle
- DLA Piper zum Digital Omnibus
zuletzt geprüft 12. Oktober 2026 · Prüfintervall monatlich
Was verlangt wird
Verbotene Praktiken und die KI-Kompetenz der Belegschaft gelten bereits. Transparenzpflichten für Chatbots und synthetische Inhalte folgen, Hochrisikopflichten für Personalauswahl und Kreditvergabe zuletzt.
Was konkret zu tun ist
- laufendKI-Kompetenz der mit KI befassten Beschäftigten sicherstellen, Art. 4 KI-VO, gilt seit dem 2. Februar 2025.
- laufendVerbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausschließen, etwa Emotionserkennung am Arbeitsplatz und unterschwellige Beeinflussung.
- einmaligEingesetzte KI-Systeme inventarisieren und nach den Risikoklassen der Verordnung einordnen.
- fristgebundenTransparenzpflichten nach Art. 50 erfüllen: Offenlegung bei Chatbots, maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte und Hinweis bei Deepfakes.
- fristgebundenFür Hochrisikosysteme nach Anhang III: Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung und Registrierung in der EU-Datenbank.
Zeitliche Stufen
Alle erfassten Unternehmen
- Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz
- Transparenzpflichten nach Art. 50
- Hochrisikopflichten, Anhang III
Der Digital Omnibus hat die Hochrisikopflichten vom 02.08.2026 auf den 02.12.2027 verschoben, produktintegrierte Systeme nach Anhang I auf den 02.08.2028.
Alle erfassten Unternehmen
- Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz
- Transparenzpflichten nach Art. 50
Ohne Hochrisikoanwendung bleiben Verbote, KI-Kompetenz und Transparenzpflichten.
Geprüfte Kriterien
- KI-Systeme im Einsatz
- Hochrisiko nach Anhang III
Für das eigene Unternehmen prüfen
Rechtsstand 12. Oktober 2026Alle neun Regelwerke